Alles über Immobilien- und Grundstücksrecht

Immobilienrecht

● Sie möchten ihr Grundstück, ihr Wohnhaus, ihre Eigentumswohnung oder auch eine gewerblich genutzte Immobilie verkaufen?

● Sie verstehen die rechtlichen Bestimmungen in einem Ihnen vom Notar zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin im Entwurf vorgelegten Vertrag über den Kauf- oder Verkauf eines unbebauten oder bebauten Grundstückes oder einer Immobilie nicht.

● Sie möchten erfahren, was unter einem Rechtsmangel zu verstehen ist und ob Ihr Grundstück, Ihr Haus oder Ihre Wohnung oder eine Ihnen zum Kauf angebotene Immobilie von einem Rechtsmangel betroffen ist.

● Sie haben für sich die Aussagen oder die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutungen der Inhalte von Anlagen zu dem Ihnen vorgelegten Vertrag, wie z.B. einer Baubeschreibung oder einer Teilungsgenehmigung nicht vollständig verstanden, wagen es jedoch nicht, Ihre offenen Fragen oder Bedenken anzusprechen, um nicht das Geschäft zu gefährden oder auch nur um sich persönlich wissensmäßig keine Blöße zu geben?

● Sie vertrauen darauf, dass der Notar, als Träger eines öffentlichen, ihm vom Staat verliehenen Amtes und in dieser Funktion als besonders qualifizierter und erfahrener Jurist, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen sollen, Sie bei der Erstellung des notariellen Vertrages vollständig und in Ihrem Interesse beraten hat?

● Sie haben vor kurzem Ihr Traumhaus erworben und sind nun im Nachhinein unverhofft vom Auftreten schwerwiegender und kostspielig zu beseitigender Mängel überrascht worden? Die Hilfe ist nah. Ein Anruf genügt! Die Anwaltskanzlei berät und unterstützt Sie in solchen und weiteren Situationen bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Interessen und Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Hierzu zählt ausdrücklich auch die sorgfältige Prüfung und nachhaltige Durchsetzung ihrer Ansprüche in all jenen Fällen, in denen Sie sich von dem Verkäufer eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder einer sonstigen Immobilie, auch eines Grundstückes, getäuscht und betrogen fühlen. Sei es über die tatsächliche Qualität der baulichen Substanz, über das Vorhandensein von Vorschäden, wie z.B. einem Schimmelbefall oder von der Bildung von Feuchtigkeit im Dach oder im Keller oder z.B. auch über das Vorhandensein von Altlasten oder Nutzungsbeschränkungen auf einem Grundstück. Bei einer sorgfältigen Prüfung und Klärung der Vorgeschichte stellt sich vielfach heraus, dass der Käufer mit seinem Gefühl richtig liegt und gelingt es den geschlossenen Vertrag über eine Anfechtung wieder rückgängig zu machen. Dies zugleich mit der Geltendmachung umfang-reicher Schadensersatz-ansprüche. Wofür sprechen ihre Beobachtungen und ihr Bauchgefühl?

 

Grundstücksrecht

● Sie möchten ihr Grundstück bebauen und wissen nicht, welche rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen Sie hierbei zu beachten haben?

● Sie fragen sich, ob die von Ihnen für das geplante Bauvorhaben beantragte Baugenehmigung von der Bauordnungsbehörde zu Recht versagt oder nur mit kostspieligen Auflagen, z.B. zum Schallschutz oder Brandschutz erteilt worden ist worden ist und ob Sie hiergegen rechtlich etwas unternehmen können?

● Sie wissen nicht, ob oder in welcher Form Ihr Nachbar oder ein Dritter ein benachbartes Grundstück bebauen darf?

● Sie möchten wissen, in welcher Art und Weise oder mit welchem Ausmaß Ihr Grundstück oder ein benachbartes Grundstück genutzt werden darf?

● Sie fühlen sich durch Lärm, Staub oder Gerüche aus der Nachbarschaft der Nutzung ihres Grundstücks Ihres Hauses beeinträchtigt fragen sich, ob Sie diese Situation dulden müssen oder welche rechtlichen Abwehrmöglichkeiten bestehen?

● Sie wünschen eine rechtliche Überprüfung oder einen neuen Pachtvertrag über Ihr Grundstück? Ihr Anwalt on tour ! Scheuen Sie nicht solche und noch weitere Fragen an die Anwaltskanzlei zu richten. Herr Rechtsanwalt Paessler kommt gerne direkt zu Ihnen, um sich vor Ort persönlich ein eigenes Bild von den Grundstücksverhältnissen zu machen.