Wohnungseigentumrecht

Das WEG regelt die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sowie die Verwaltungsaufgaben zwischen Eigentümern von mindestens zwei selbstständigen Wohnungen oder auch von Wohnhäusern, wie z. B. Doppel- und Reihenhausanlagen. Die Wohnungen oder Häuser liegen hierbei auf einem im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Grundstück. Auch in sich baulich abgeschlossene Räume mit unterschiedlichen Nutzungsarten, wie z. B. Wohnungen– und Gewerbeeinheiten oder eine im Gemeinschaftseigentum stehende Tiefgarage kann von den Bestimmungen des WEG miterfass sein.

Ein rechtlich vielfältiges und daher zugleich mit finanziellen Risiken verbundenes Terrain.

● Sie haben von einem Notar zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin den Kaufvertrag
über eine noch zu errichtende Eigentumswohnung mit einer Baubeschreibung, einer
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung zur Durchsicht erhalten und verstehen das
darin enthaltene „Juristen-Deutsch“ nicht?

● Sie können als Laie nicht oder nur unvollständig erkennen und verstehen, welche Rechte Sie gegen Ihren Verkäufer als Bauträger oder gegen Handwerker während und nach der Herstellung der Wohnung besitzen oder welche Verpflichtungen Sie im Einzelnen mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages eingehen?

● Welche Rechte stehen Ihnen als Käufer zu, wenn sich bereits kurze Zeit nachdem Sie eine gebrauchte Eigentumswohnung erworben haben, an der Wohnung oder an dem Gemeinschaftseigentum, z.B. an einer Tiefgarage, ganz erhebliche und in der Beseitigung teure Mängel zeigen und Sie sich von dem Verkäufer oder auch dessen Makler getäuscht fühlen? Können Sie vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatzansprüche geltend machen?

 

● Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn sich der Verkäufer einer Wohnung weigert, Sie als Eigentümer der Wohnung im Grundbuch eintragen zu lassen, obwohl Sie die Bezahlung nur eines im Verhältnis zum Gesamtkaufpreis geringen Restbetrages zurückhalten, weil die gekaufte Wohnung oder das Gemeinschaftseigentum noch Mängel aufweist?

 

● Welche Rechte und Möglichkeiten haben Sie als Käufer einer Eigentumswohnung innerhalb der Gemeinschaft der Eigentümer und in der Versammlung der Eigentümergemeinschaft?

 

● Welche Rechte und Möglichkeiten haben Sie als Käufer einer Eigentumswohnung innerhalb der Gemeinschaft der Eigentümer und in der Versammlung der Eigentümergemeinschaft?

 

● Können Sie gegen aus Ihrer Sicht nicht korrekte oder ungerechtfertigten oder sie auch persönlich betreffende und belastende Beschlüsse aus der Versammlung der Eigentümergemeinschaft rechtlich zur Wehr setzen? Was haben Sie hierbei zu beachten?

 

● Was können oder müssen Sie zu Ihrem eigenen finanziellen Schutz tun, wenn Ihr Verkäufer oder das von diesem beauftragte Bauunternehmen bereits während der Errichtung der Eigentumswohnungen in Zahlungsschwierigkeiten gerät oder die Insolvenz anmeldet? Sind die von Ihnen bereits auf den Kaufpreis gezahlten Raten verloren? Müssen Sie weiterhin Zahlungen an den Verkäufer leisten?

Vertrauen ist gut! Blindes Vertrauen kann Ihre Existenz gefährden.

 

Nutzen Sie die Möglichkeiten einer frühzeitigen anwaltlichen Beratung! Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht bis auf den letzten Punkt und das letzte Komma inhaltlich verstanden haben.

 

Ein frühzeitiger oder sofortiger anwaltlicher durch die Anwaltskanzlei Paessler, insbesondere auch bereits vor der Unterzeichnung eines Wohnungs- oder Hauskaufvertrages, kann Sie vor dem Eintritt hoher finanzieller Schäden oder sogar vor Ihre Existenz ruinierender Verluste bewahren.