Hier eine Übersicht unserer Rechtsgebiete
Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen. Angefangen vom Vertragsrecht, über das Grundstücks- und Mietrecht, das Werkvertrags -und Gesellschaftsrecht, das Schadensersatzrecht, bis hin zum Familien- und Erbrecht etc. ist das Zivilrecht weit gefächert.
Bau- und Architektenrecht
Beim Bau- und Architektenrecht steht die Anwaltskanzlei ihren Mandanten von A-Z bei der Durchführung von Bauvorhaben mit juristischer und praktischer Kompetenz zur Seite. Gegenstand sind die Rechtsverhältnisse zwischen Bauherren, Architekten, Projektleitern, Bauleitern und Bauunternehmen (General- und Nachunternehmen). Im Zuge dessen prüft und gestaltet die Kanzlei Ihre Bau- und Architektenverträge. Hierbei achtet die Kanzlei insbesondere auf eine inhaltliche, rechtliche und sprachliche Abstimmung mit Leistungsbeschreibungen, um Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragspartnern frühzeitig vorzubeugen.
WEG – Wohnungseigentumsrecht
Das WEG regelt die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse sowie die Verwaltungsaufgaben zwischen Eigentümern von mindestens zwei abgeschlossenen Wohnungen. Auch Doppel- und Reihenhausanlagen und Tiefgaragen können den Bestimmungen des WEG unterliegen.
Immobilien- und Grundstücksrecht
Bei allen Fragen rund um den Erwerb und Verkauf von Grundstücken, Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten, ist die Anwaltskanzlei Ihr richtiger Ansprechpartner. Auch wenn Sie sich durch ihren Vertragspartner betrogen fühlen, lohnt sich eine rechtliche Beratung. Oftmals sind derlei Verträge noch anfechtbar und bewahrt Sie die Anwaltskanzlei vor finanziellen Schäden.
Gewerbliches Mietrecht
Gewerbemietverträge zeichnen sich durch eine große Freiheit hinsichtlich ihrer inhaltlichen Gestaltung und der wechselseitigen Rechte und Pflichten der Vertragspartner aus. Hieraus können sich jedoch zugleich auch unangemessenen Benachteiligungen der einen oder anderen Vertragspartei ergeben. Anders als im Wohnungsmietrecht kennt das Gewerbemietrecht vor allem keine den Mieter schützende gesetzliche Normen. Die rechtliche sowie inhaltliche Gestaltung neuer, wie auch die rechtliche Prüfung bestehender Mietverträge, führt die Anwaltskanzlei für Sie durch und klärt hierbei auch die vielfach auftretenden Fragen rund um die Möglichkeiten von Mietzinsanpassungen und von Kündigungsrechten.
Maklerrecht
Der Maklervertrag ist ein vom Gesetzgeber nur wenig und sehr grob geregelter und daher sehr eigenständiger Vertragstyp. Er unterliegt grundsätzlich auch keinen Formvorschriften. Zu den Fragen, wer aus einem Maklervertrag zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Voraussetzungen gegen welche Vertragspartei und in welchem Umfang Rechte und Ansprüche geltend machen kann, gibt es eine über viele Jahre hinweg durch Urteile gewachsene Rechtsprechung. Die Kanzlei steht Ihnen bei allen Fragen zum Maklerrecht Rede und Antwort.
Handelsvertreterrecht
Der Handelsvertreter, als selbständiger Gewerbetreibender, spielt in den unterschiedlichsten Branchen und Vertriebsstrukturen bei dem Vertrieb von Handelswaren aller Art eine bedeutende Rolle. Die rechtliche Stellung sowie Rechte und Pflichten des Handelsvertreters einerseits und seines Auftraggebers andererseits sind sowohl durch das Handelsgesetzbuch (HGB), als auch durch eine umfangreiche Rechtsprechung geregelt. Ihre Fragen auf diesem Rechtsgebiet, angefangen von Fragen zu Provisionsansprüchen, über Fragen zu Kündigungsrechten, bis hin zu Wettbewerbsverboten, beantwortet Ihnen die Anwaltskanzlei.
Wettbewerbsrecht
Neben dem Kartellrecht zählt zum Wettbewerbsrecht auch das sogenannte Lauterkeitsrecht des UWG. Dies beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einzuhalten hat. Ist Ihnen von einem Mitbewerber eine Abmahnung zugegangen oder fühlen Sie sich durch das Verhalten eines Mitbewerbers in der Ausübung Ihres Gewerbes behindert oder geschädigt? Handeln Sie sofort! Zeitverluste können zu großem Schaden führen. Lassen Sie sich umgehend durch die Anwaltskanzlei beraten.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist gegenüber dem privaten und dem öffentlichen Recht ein eigenständiges Rechtsgebiet. Es ist unterteilt in das kollektive und individuelle Arbeitsrecht. Während das kollektive Arbeitsrecht die Beziehungen von Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften und Unternehmen) regelt, sind Gegenstand des individuellen Arbeitsrecht die unmittelbaren rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Anwaltliches Inkasso
Schadensersatz & Schmerzensgeld
Zu Schäden zählen sowohl Vermögens- wie auch Sachschäden, Schäden aus der Verletzung von Körper und Gesundheit oder auch aus der Verletzung von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten. Hieraus können dem Geschädigten zum Teil erhebliche Schmerzensgeldansprüche zustehen. Die Anwaltskanzlei hilft Ihnen bei jeglichen Fragen hierzu.