Alles über allgemeines Zivilrecht
● Sie können nicht erkennen, ob ein Vertrag wirksam ist?
● Sie ärgern sich über Lieferverzögerungen oder möchten ein Vertragsverhältnis beenden?
● Sie müssen sich persönlich gegen Forderungen wehren?
● Sie wissen nicht, wie Sie Schadensersatzansprüche von Ihrem Unternehmen abwenden oder
solche gegenüber einem Vertragspartner durchsetzen können?
Willkommen – Sie befinden sich mitten im Zivilrecht.
Das Zivilrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Bürger und Unternehmen, welche rechtlich auf der gleichen Stufe stehen. Angefangen vom Vertragsrecht, über das Grundstücks- und Mietrecht, das Werkvertrags -und Gesellschaftsrecht, das Schadensersatzrecht, bis hin zum Familien- und Erbrecht etc. ist das Zivilrecht weit gefächert.
Es enthält als allgemeines Zivilrecht allgemein gültige, zentrale rechtliche Grundlagen für das Zusammenleben und das Verhalten der Mitmenschen untereinander und stellt andererseits rechtliche Grundregeln und Leitplanken für das wirtschaftliche Handeln auf. Sei dies in der Form selbständig handelnder natürlicher Personen oder in der Form des Handelns als juristischer Personen, wie z.B. einer GmbH.
Die allgemeinen Regeln des Zivilrechtes werden sowohl im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) selber, wie auch außerhalb des BGB, in einer großen Anzahl weiterer Gesetze, durch Bestimmungen für besondere Arten von Geschäften und rechtlicher Beziehungen ergänzt, so z.B. durch das GmbH-Gesetz oder auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
Ihre persönliche Anlaufstelle
Mit einer bereits über 35 Jahre langen fachlichen Erfahrung aus der Praxis, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Paessler bei der Beantwortung Ihrer Fragen und der Lösung Ihrer rechtlichen Probleme nicht nur mit offenen Augen und Ohren, sondern zugleich auch mit wirtschaftlichem Augenmaß und Herz beiseite.