Alles über Architekten- und Baurecht

● Sie möchten einen Bauvertrag oder einen Kaufvertrag über ein noch zu errichtendes Haus oder über eine Eigentumswohnung abschließen und können nicht erkennen, ob in dem Vertrag alle ihre Wünsche und Vorstellungen vollständig erfasst und klar beschrieben sind?

● Sie haben einen Bauvertrag unterschrieben, in welchem die Geltung der VOB Teil B vereinbart worden ist und sind sich im Unklaren über Ihre vertraglichen Rechte und Pflichten als Bauherr/Auftraggeber oder als Unternehmer?

● Der Bauherr, Ihr Auftraggeber, hat Zahlungen an Sie eingestellt?

● Das Bauunternehmen macht eine Weiterarbeit auf der Baustelle davon abhängig, dass Sie weitere Zahlungen an ihn leisten, obwohl der für eine weitere Ratenzahlung vertraglich
vereinbarte Bautenstand nicht erreicht ist oder bereits Mängel aufweist?

● An dem noch im Bau befindlichen Haus oder Gewerbeobjekt zeigen sich bereits so viele
Mängel, dass sich Ihr Wunsch von einem Traumhaus bereits auf dem sicheren Weg zu einem
kostspieligen Albtraum befindet oder der Fertigstellungstermin für das Gewerbeobjekt
nicht gehalten werden kann?

● Ihnen drohen durch einen Bauverzug oder durch Maßnahmen der Mängelbeseitigung
finanzielle Ausfälle, z.B. durch fehlende Miet- oder Pachteinnahmen?

● An ihrem Gebäude zeigen sich die ersten Anzeichen für eindringende Feuchtigkeit im
Dachbereich oder im Keller? Der von Ihnen beauftragte Architekt bestreitet eigene
Planungs- und Bauüberwachungsfehler?

● Welche vertraglichen Chancen und Risiken verbergen sich hinter dem Begriff BIM?

● Was müssen Sie beachten, wenn Ihnen ein Vertrag zur Zusammenarbeit in einem BIM Projekt angeboten wird?

● Welche rechtlichen Möglichkeiten besitzen Sie und was müssen Sie strikt beachten, wenn Ihnen auf Ihr in einem Vergabeverfahren nach den Bestimmungen der VOB Teil A abgegebenes Angebot der Zuschlag verweigert worden ist?

Fragen und Beispiele aus dem besonderen Fachbereich des Bau- und Architektenrecht.

Was ist zu tun?

Das Baurecht ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das sich in einen öffentlichen- und in einen privaten Teil gliedern lässt. Unter Beachtung der grundsätzlich geltenden Baufreiheit, regelt das öffentliche Baurecht, an welchen Orten oder in welchen Bereichen einer Gemeinde, einer Stadt und auf welchen Grundstücken sowie in welcher Art, Form und mit welchem Ausmaß die Errichtung eines Bauwerkes zulässig ist (Bauplanungsrecht) und welche statischen, brandschutztechnischen und sonstigen baulichen Anforderungen das Bauwerk zwingend zu erfüllen hat (Bauordnungsrecht)

Das private Baurecht hingegen ist Bestandteil des allgemeinen und besonderen Zivilrechts und beschäftigt sich mit dem Zustandekommen von Bauverträgen und deren Abwicklung. Bei Mängeln oder anderen Leistungsstörungen, innerhalb dieses Rechtsverhältnisses kommt das private Baurecht ins Spiel. Dabei hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem 01.01.2018 erstmals im BGB Regeln für das Zustandekommen und die Abwicklung von Bauverträgen sowie zum Schutze der Verbraucher, von privaten Bauherren, ein eigenes Bauvertragsrecht eingeführt. Das neue Bauvertragsrecht im BGB hat einige, mit den Bestimmungen aus der Vertragsordnung für das Bauwesen (VOB/Teil B) vergleichbare Regelungen übernommen, deren Geltung überwiegend zwischen Bau- und Handwerksunternehmen vereinbart werden.

Große Bauprojekte werden zunehmend unter Beachtung der Methode des BIM, des Building Information Modeling  − der Bauwerksdatenmodellierung − ausgeschrieben und vergeben bei welcher alle relevanten Bauwerksdaten digital modelliert, kombiniert und laufend, taggenau erfasst werden.

Qualifizierte Beratung und Begleitung Ihres Bauprojekt, von Anfang an und über die Abnahme hinaus.

Die Anwaltskanzlei berät und begleitet Sie als Bauherr, als Käufer einer Eigentumswohnung, Eigentümergemeinschaft, als Architekt, Bauleiter, Bauträger, Generalunternehmer, Bau-unternehmen, Handwerkbetrieb in allen rechtlichen Fragen und Belangen, die mit der Herstellung oder auch Sanierung oder Modernisierung eines Bauwerkes einhergehen. Sei es aus dem Bauvertragsrecht des BGB, oder auch unter Geltung der VOB/B.

Die Anwaltskanzlei legt hierbei einen besonderen Wert auf eine frühzeitige, der Entstehung von Mängeln und von Meinungsverschiedenheiten vorbeugende, rechtlich präventive Beratung.