Wettbewerbsrecht

Neben dem Kartellrecht zählt zum Wettbewerbsreicht das sogen. Lauterkeitsrecht. Dies beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb. Seine Grundlage finde sich im Wesentlichen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das von weiteren Gesetzen ergänzt wird, wie z.B. dem Markengesetz, der Preisangabenverordnung oder dem Heilmittelwerbegesetz.

 

Dumm gelaufen?

 

● In Ihrer Firma geht von einem Mitbewerber ein anwaltliches Schreiben mit der Überschrift Abmahnung ein. Sie werden dazu aufgefordert, zur Vermeidung zukünftig hoher Schadensersatzforderungen eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung  abzugeben, d. h. schriftlich verbindlich zu erklären, dass Sie es ab sofort unterlassen, in der Zeitung, in Prospekten, in Exposé, in  Angebotsschreiben o.ä. bestimmte konkrete oder auch nur allgemeine Angaben zu den von Ihnen angebotenen Produkte, über Ihr Unternehmen selber oder über einen Wettbewerber oder dessen Produkt zu machen. Und nicht nur dies. Sie werden auch noch dazu aufgefordert, bis zu einem bestimmten Termin detaillierte und vollständige Auskünfte darüber zu erteilen, in welchem Zeitraum Sie z. B. an wen und mit welcher Auflage das angeblich inhaltlich und rechtlich wettbewerbswidrige Werbematerial verteilt haben.

 

● Sie selber fühlen sich, z. B. durch reißerische Preisangaben, Rabattaktionen oder falsche Aussagen über Ihre Produkte, durch ein anderes Unternehmen massiv im Verkauf Ihrer Produkte behindert oder bereits geschädigt.

 

Alarm!

Time is money!  Verlieren Sie keinen Tag Zeit. Handeln Sie sofort!

 

Als ehemaliger, langjähriger Leiter der Rechtsabteilung von zwei großen Unternehmen kennt Herr RA Paessler eine Vielzahl vergleichbarer Situationen. Die Anwaltskanzlei steht Ihrem Unternehmen, Ihrer Firma, Ihrem Betrieb daher auch sofort mit einem rechtlich fundierten Rat und mit Tat zur Seite, um Schaden von Ihnen abzuwenden oder zu begrenzen.