Unter den Oberbegriff „Schäden“ fallen Vermögens- und Sachschäden. Weiterhin immaterielle Schäden. Dies sind z. B. Schäden aus der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch eine Beleidigung oder ein Stalking, durch eine Körper- oder Gesundheitsverletzung oder auch der Verletzung der Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung. Die größte Aufmerksamkeit haben dabei neben den Sach- und Personenschäden, wie z. B. aus Brand- oder Wasser-schadensereignissen, jährlich alle Schäden aus Unfällen im Straßenverkehr.

 

Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2019 in Deutschland aus Unfällen im Straßenverkehr 2 385 518 reine Sachschäden und zusätzlich 300 143 Personenschäden erfasst. Gerade Personenschäden zeichnen sich in der Folge für die Betroffenen vielfach als finanzielle und gesundheitliche Katastrophen mit Langzeitfolgen aus. Derlei Ereignisse können insbesondere bei einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit den gesamten bisherigen Lebensplan des Betroffenen und auch seiner Familie und Angehörigen von einer Sekunde auf die andere lebenslang verändern.

 

Mit der Zahlung von Schmerzensgeld soll der Verletzte die Möglichkeit erhalten, sich für die erlittenen Schmerzen und ggf. bleibenden gesundheitlichen oder körperlichen Beein-trächtigungen andere Annehmlichkeiten und Erleichterungen als Ausgleich zu verschaffen.

 

Zusätzlich soll das Schmerzensgeld dem Verletzten eine Genugtuung für ein erlittenes körperliches wie auch seelisches Leid oder auch für die Einschränkung oder den Verlust der persönlichen Freiheit verschaffen (z.B. Fälle der Pflegebedürftigkeit, der Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch das Angewiesensein auf einen Rollstuhl etc.). Die Höhe des Schmerzensgeldes kann entweder zwischen dem Geschädigten und dem Schädiger oder dessen Versicherung ausgehandelt oder durch Gerichte bestimmt werden.

 

Für den Geschädigten den bestmöglichen Ausgleich für den erlittenen Sach- und gesundheitlichen Schaden und – wo dies geboten ist – auch durch den Bezug eines Schmerzensgeldes zu erreichen, sind die sofortige Einholung fachkundigen anwaltlichen Rates und eine anwaltliche Begleitung notwendig. Dies gilt in umgekehrter Richtung für Personen, die unschuldig in ein Verkehrsunfall- oder sonstiges Schadensereignis geraten sind und nunmehr auf Zahlung von Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden.

 

Leistungsangebot der Kanzlei

Die Kanzlei berät und vertritt sowohl Geschädigte wie auch Schädiger und die hinter diesen gegebenenfalls stehende Versicherung sowohl außergerichtlich wie auch gerichtlich in allen Fragen von Schadensersatzforderungen. Ganz gleich welcher Art von Schaden vorliegt und wie dieser entstanden ist. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt hierbei in der Regulierung von Verkehrsunfallschäden, einschließlich Schmerzensgeldansprüchen. Hierzu zählen die

 

  • Ermittlung der Person und des Haftpflichtversicherer des Schädigers,
  • unverzügliche Schadensmeldung und Unfallschilderung gegenüber der Versicherung,
  • Geltendmachung aller Schadensersatzforderungen binnen 24 Stunden ab Vorliegen aller Unterlagen,
  • die Einholung ärztlicher Atteste und Gutachten,
  • gesamte Korrespondenz mit der Versicherung, Sachverständigen, Ärzten, medizinischen Gutachtern, Krankenkassen, Sozialversicherungsträgern,
  • gesamte Korrespondenz mit der Rechtschutzversicherung,
  • bundesweite außergerichtliche und notfalls gerichtliche Verfolgung der Ansprüche gegen den Schädiger und der hinter diesem stehenden Versicherung,
  • anwaltliche Vertretung in Führerschein- und Bußgeldverfahren − OWi-Verfahren.,

Bei Verletzungsereignissen gleich welcher Art und durch welche Person ausgelöst, berät und vertritt die Anwaltskanzlei den Betroffenen nicht nur bei der Regulierung seiner materiellen Ansprüche, sondern übernimmt auch die frühzeitige Erstberatung zu den Möglichkeiten der Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruch,

 

Dabei sind die Kfz-Haftpflichtversicherer dazu übergegangen, Verkehrsunfallschäden restriktiv zu regulieren und berechtigte Schadensersatzforderungen und die Zahlung von Schmerzensgeldansprüchen möglichst zu vermeiden, der Höhe nach zu bestreiten oder zu begrenzen oder zeitlich auf Jahre hinaus zu verzögern. In Regulierungsschreibe der Versicherungen sind in diesem Zusammenhang zur Begründung von Zahlungsverweigerungen oder Kürzungen berechtigter Ansprüche des Geschädigten mitunter auch Textbausteine zu finden, in denen gerichtliche Urteile inhaltlich unzutreffend wiedergegeben oder auch zugunsten von Geschädigten ergangene Urteile verschwiegen werden.

 

Sofern Sie kein Verschulden an der Entstehung des Unfallereignis und an dessen Folgen trifft, ist der Verursacher bzw. ist dessen Haftpflichtversicherung grundsätzlich dazu verpflichtet, die Ihnen durch Ihre anwaltliche Beratung und Vertretung entstehenden Kosten zu erstatten. Eine anwaltliche Vertretung des Geschädigten gegenüber der Versicherung, wie auch eines Beteiligten, in ein gegen diesen eingeleitetes Bußgeld-/OWI-Verfahren zahlt sich daher in aller Regel in Cent und Euro aus.

 

 

Häufig gestellte Fragen!

  • Was ist sofort zu unternehmen, wenn Sie mit dem Auto, dem Motorrad, dem Fahrrad oder auch als Fußgänger in einen Unfall verwickelt worden sind, durch welchen Personen verletzt und Sachen zu Schaden gekommen sind?
  • Wer kommt für welchen Schaden und in welchem finanziellen Umfang auf?
  • Wann und in welcher Höhe und gegen wen steht mir ein Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld zu?
  • Warum hat mir die Versicherung nicht den vollen Schaden ersetzt, obwohl ich an dem Unfall nicht schuld bin? Darf die Versicherung die Höhe des Schadensersatzbetrages kürzen? Wie und wann kann ich mich hiergegen wehren?
  • Warum trifft mich an der Entstehung des Unfalls ein alleiniges Verschulden oder ein Mitverschulden?
  • Warum habe ich einen Bußgeldbescheid erhalten und wann und wie kann ich gegen diesen vorgehen?
  • Ich habe meine Strafe verbüßt und erhalte trotzdem den Führerschein nicht zurück und soll auch noch eine Prüfung ablegen. Ist das rechtlich in Ordnung? Was kann oder muss ich machen, um wieder eine Fahrerlaubnis zu erhalten?

Vertrauen Sie in Fragen des Straßenverkehrs und der Regulierung von Unfallschäden den Erfahrungen der Anwaltskanzlei aus über 35 Jahren.